In Deutschland herrscht Zweiklassenmedizin bei der Behandlung von Hörsturz
Während die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) in der Hörsturz-Behandlung in Deutschland weiter um Anerkennung ringt, hat die Amerikanische Akademie der Otolaryngologie, Kopf- und Hals-Chirurgie (AAO-HNSF) in ihren im März 2012 publizierten Leitlinien die HBO als Behandlungsoption nach der Therapie mit Corticosteroiden empfohlen.
Schon im Oktober 2011 hatte die „Undersea and Hyperbaric Medical Society” (UHMS) den akuten sensorineuralen Hörverlust in die Liste der Behandlungsindikationen aufgenommen, bei denen die HBO in Therapiedruckkammern weltweit erfolgreich eingesetzt wird. Die evidenzbasierten Leitlinien sprechen sich für die HBO als adjuvante Behandlungsoption innerhalb der ersten drei Monate nach Hörsturz-Diagnose aus, wenn Corticosteroide als Initialtherapie nicht den gewünschten Heilerfolg bringen. Bei den erstmals für die Hörsturz-Behandlung in den USA entwickelten Empfehlungen wurde zudem festgestellt, dass jüngere Patienten besser auf die HBO reagierten als über 50-Jährige, und dass die HBO am effektivsten bei mittleren bis schweren Hörstürzen ist.
HBO bleibt in Deutschland Privat- und über Beihilfe Versicherten vorbehalten
„Diese Einschätzungen entsprechen den Therapiekonzepten für die Hörsturz-Behandlung mit HBO, wie sie in den hyperbarmedizinischen Zentren des VDD angewandt werden”, so Dr. med. Christian Heiden, damaliger Vorsitzender des Verbands Deutscher Druckkammerzentren VDD e.V. und HNO-Facharzt. In Deutschland bleibt die HBO als die mithin am besten erforschte Hörsturz-Therapie allerdings Privat- und über Beihilfe Versicherten vorbehalten — es gibt für diese Indikation keine Behandlung, die von den gesetzlichen Kassen anerkannt und bezahlt wird, auch nicht für die herkömmlichen Therapien wie Cortison, durchblutungsfördernde Medikamente oder Infusionskombinationen. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich also entweder mit ihrer Hörstörung abfinden oder auf IGeL-Leistungen zurückgreifen.
Am 21.03.2012 hatte das Bundessozialgericht in einer Revisionsklage von fünf Druckkammerzentren die Aufnahme der HBO für die Indikation Hörsturz-Tinnitus-Knalltrauma in den Indikationskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts müssen Patienten ihre Ansprüche jeweils selbst gerichtlich durchsetzen.
Nur die HBO verfügt unter den Hörsturz-Therapien über positive randomisierte Studien der Evidenzklasse 1b
Für die herkömmlichen Therapien gibt es eine große Zahl randomisierter Studien der Evidenzklasse 1b, die deren Wirksamkeit nicht nachweisen konnten — deshalb die Weigerung der Kassen, Kosten zu übernehmen. Für die hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz gibt es dagegen randomisierte Studien der Evidenzklasse 1b, die den positiven Effekt der HBO nachgewiesen haben. Aus diesem Grund ist die HBO für diese Indikation weltweit von den nationalen Gesundheitsbehörden akzeptiert (z. B. USA, Japan, China, alle europäischen Länder). Auch das 2010 veröffentlichte „European Manual of Medicine Otorhinolaryngology, Head and Neck Surgery” der UEMS dokumentiert die Wirksamkeit der hyperbaren Sauerstofftherapie bei Hörstörungen.
Hinweis: Diese Meldung stammt aus dem Jahr 2012 — die zitierten Leitlinien, Studien und die rechtliche Einordnung zur Kostenübernahme sollten vor Veröffentlichung auf den aktuellen Stand geprüft werden.
